Wirtschaftsstrafrecht

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Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen alle Straftatbestände, die eine Verbindung zum Wirtschaftsgeschehen aufweisen, z.B.:
Untreue (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Insolvenzverschleppung (u. a. § 15 a InsO) oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO).

Wir verteidigen Sie:

  • im Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Bußgeld- und Strafsachenstelle
  • im Hauptverfahren vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht