Gesellschaftsrecht

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Das Gesellschaftsrecht ist ein besonderes Gebiet des Zivilrechtes.
Wir beraten und vertreten

  • bei der Gründung von Gesellschaften
  • beim Erwerb und der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder Assets
  • bei Fragen der Unternehmensnachfolge
  • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 01.01.2024 in Kraft!

Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts wird der Eintrag in das neue Gesellschaftsregister teilweise verpflichtend. Beschlüsse können wie bei der GmbH direkt mit der Anfechtungsklage angefochten werden. Nutzen Sie unser Angebot zur Unterstützung bei Gesellschaftsgründungen!

BGH, Urteil vom 26.01.2021-II ZR 391/18 (Zwangseinziehung von Gesellschaftsanteilen):

Steht der betroffene Gesellschafter nach rechtswidriger Einziehung seiner Geschäftsanteile nicht mehr auf der Gesellschafterliste, kann es passieren, dass er über Jahre hinweg keine Gesellschafterrechte mehr wahrnehmen kann, wenn er keinen einstweiligen Rechtsschutz beantragt.

BGH, Urteil vom 15.02.2022-II ZR 235/20 (Übertragung eines gesamten KG-Vermögens):

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu diesem Thema zur Kommanditgesellschaft geändert, schon 2019 für die Vermögensübertragung einer GmbH.

Wir unterstützen bei den Formalien der Beschlussfassung!